Urteil zu vermeindlichem eBay-Schnäppchen
Samstag, 29. September 2007 Uhr
(von TheRealDome)
Wer unwissentlich gestohlene Ware bei eBay.de ersteigert, macht sich nicht strafbar.
Dem Gericht zufolge ist der Ausgang dieses Musterprozesses allerdings kein Freibrief für Käufe von Diebesgut über das Internet. So wäre beispielsweise ein sensationell niedriger Sofort-Verkaufspreis völlig anders zu bewerten. Hier müsse auch ein unbedarfter Kunde davon ausgehen, dass es sich um Diebesgut handeln könnte.
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